Pflegegrad 2

Täglicher Pflegesatz

Pflegeentgeld Unterkunft und Verpflegung Investitionsfolgekosten Tagessatz
68,08 € 23,71 € 10,47 € 102,26 €

 

Der Anspruch der Kurzzeitpflege ist zeitlich und dem Betrag nach begrenzt: maximal für acht Wochen pro Kalenderjahr, höchstens 1.612,00 €. Mit jedem Kalenderjahr entsteht der Anspruch neu.

Die Pflegekassen übernehmen nur den Anteil für die allgemeinen Pflegeleistungen. Die Hotelkosten (Unterkunft und Verpflegung) und Investitionsfolgekosten sind vom Pflegebedürftigen selbst zu finanzieren.

Kontakt

Johannesstift Papenburg 
Gasthauskanal 15
26871 Papenburg

Telefon:
04961 890-000

Fax:
04961 890-410

E-Mail
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Der Träger der Pflegeeinrichtung nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Streitbeilegungsstelle teil.

Medizinproduktesicherheit

Sie erreichen unseren Beauftragten für Medizinproduktesicherheit (gem. §6 der MPBetreibV) unter folgender E-Mail-Adresse: medizinproduktesicherheit@johannesstift-papenburg.de

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